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 | Anpassung von Miet- und Pachtverhältnissen 
14.12.2010  Bildrecht: Thorben Wengert/Pixelio.de
Für viele von Körperschaften des öffentlichen Rechts bestehenden Miet- und Pachtverhältnisse von Immobilien, die nach dem 31. Dezember 2001 und vor dem 1. Jänner 2008 eingegangen wurden, sind die Miet- und Pachtentgelte aus steuerlichen Gründen per 1. Jänner 2011 anzupassen. Dies muss bis spätestens 31. März 2011 rückwirkend geschehen. Lesen Sie hier die Erklärung sowie einen Fachartikel dazu.
verfügbare Downloads
 Rundschreiben "Anpassung von Mietverhältnissen durch Gebietskörperschaften" Dez 2010 Fachartikel "Vermietung durch Körperschaften" Dez 2010
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