Kalendertag |
Termin, Befristung |
Gegenstand (Paragraf der GemWO 1992) |
Di, 10.07.2012 |
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Tag der Wahlausschreibung (§3) |
Di, 10.07.2012 |
mindestens 10 Wochen vor dem Wahltag |
Stichtag (§3) |
Mi, 18.07.2012 |
spätestens am 8. Tag nach dem Stichtag |
Endtermin für die Bestellung des Sprengelwahlleiters, der Sonderwahlleiter, des nach §6 Abs. 2 zu bestellenden ständigen Vertreters und der Stellvertreter (§10 Abs. 1) |
Mi, 18.07.2012 |
spätestens am 8. Tag nach dem Stichtag |
Endtermin für das Ansuchen um Ausfolgung von Abschriften des Wählerverzeichnisses (§ 22 Abs. 2)
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Fr, 20.07.2012 |
spätestens am 10. Tag nach dem Stichtag |
Endtermin für die Erstattung von Vorschlägen zur Berufung der Beisitzer und Ersatzmitglieder der örtlichen Wahlbehörden (§ 11 Abs. 2). |
Fr, 20.07.2012 |
vor Beginn der Einsichtsfrist |
Kundmachung über die Auflegung des Wählerverzeichnisses (§ 21 Abs. 2) |
Di, 24.07.2012 |
am 14. Tag nach dem Stichtag |
Auflage des Wählerverzeichnisses (§ 21 Abs. 1) |
Di, 24.07.2012 |
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Meldung der Anzahl der vorläufig Wahlberechtigten an die Landeswahlbehörde im Wege der Bezirkswahlbehörde |
Di, 24.07.2012 |
spätestens am 1. Tag der Auflegung des Wählerverzeichnisses |
Endtermin für die Ausfolgung von Abschriften des Wählerverzeichnisses (§ 22 Abs. 1) |
Di, 24.07.2012 |
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Beginn der Frist für die Einbringung von Einsprüchen (§ 23 Abs. 1) |
Di, 31.07.2012 |
spätestens am 21. Tag nach dem Stichtag |
Endtermin für die Konstituierung der örtlichen Wahlbehörden (§ 13 Abs. 1) |
Do, 02.08.2012 |
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Ende der Auflagefrist (§ 21 Abs. 1) |
Do, 02.08.2012 |
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Ende der Einspruchsfrist (§ 23 Abs. 1) |
Fr, 03.08.2012 |
spätestens am Tag nach dem Einlangen des Einspruches |
Endtermin für die Verständigung der Personen, gegen deren Aufnahme am letzten Tag der Auflage des Wählerverzeichnisses Einspruch erhoben wurde (§ 23 Abs. 4) |
Di, 07.08.2012 |
binnen vier Tagen nach Zustellung der Verständigung |
Endtermin für die Erhebung von Einwendungen gegen Einsprüche, die am letzten Tag der Auflage des Wählerverzeichnisses eingebracht wurden (§ 23 Abs. 4) |
Mi, 08.08.2012 |
binnen 6 Tagen nach Ende der Einsichtsfrist |
Endtermin für die Entscheidung über Einsprüche (§ 24 Abs. 1) |
Fr, 10.08.2012 |
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Endtermin für die Zustellung der Einspruchsentscheidung an den Einspruchswerber und den von der Entscheidung Betroffenen |
So, 12.08.2012 |
wenigstens 8 Wochen vor dem Wahltag |
Endtermin für die Kundmachung der Aufforderung zur Einbringung der Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates (§ 31 Abs. 1) und für die Wahl des Bürgermeisters (§ 38 Abs. 1) |
Di, 14.08.2012 |
binnen zwei Tage nach Zustellung der Entscheidung |
Voraussichtlicher Endtermin für die Einbringung von Berufungen gegen Einspruchsentscheidungen (§ 25 Abs. 1 i.V. mit § 106 Abs. 1) |
Do, 16.08.2012 |
unverzüglich nach Einbringung der Berufung |
Voraussichtlicher Endtermin für die Verständigung des Berufungsgegners von der Berufung (§ 25 Abs. 2) |
Mo, 20.08.2012 |
innerhalb von 2 Tagen nach Zustellung der Verständigung |
Voraussichtlich letzter Termin für die Stellungnahme des Berufungsgegners (§ 25 Abs. 2 i.V. mit § 106 Abs. 1) |
Di, 21.08.2012 |
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Endtermin für die Vorlage der Berufung samt den erforderlichen Unterlagen an die Bezirkswahlbehörde (§ 25 Abs. 3) |
Fr, 24.08.2012 |
spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, 13.00 Uhr |
Endtermin für die Einbringung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderates (§ 31 Abs. 2) und für die Wahl des Bürgermeisters (§ 38 Abs. 2 letzter Satz) bei der Gemeindewahlbehörde |
Mo, 03.09.2012 |
binnen 11 Tagen nach Einladung der Berufung |
Voraussichtlicher Endtermin für die Entscheidung der Bezirkswahlbehörde über Berufungen (§ 25 Abs. 3 i.V. mit § 106 Abs. 1) |
Mo, 03.09.2012 |
spätestens am 34. Tag vor dem Wahltag, 16.00 Uhr |
Endtermin für die Änderung oder Zurückziehung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderates (§ 34) und für die Wahl des Bürgermeisters (§ 40 Abs. 1)) |
Mo, 03.09.2012 |
spätestens am 34. Tag vor dem Wahltag, 16.00 Uhr |
Endtermin für die Zurückziehung einzelner Unterschriften des Wahlvorschlages (§ 36) |
Mo, 03.09.2012 |
spätestens am 34. Tag vor dem Wahltag, 16.00 Uhr |
Endtermin für die Zurückziehung von Zustimmungserklärungen eines Wahlwerbers für die Wahl des Gemeinderates (§ 35) und eines Wahlwerbers für die Wahl des Bürgermeisters (§ 39 Abs. 1) |
Mi, 05.09.2012 |
nach Beendigung des Einspruchs- und Berufungsverfahrens |
Abschluss des Wählerverzeichnisses (§ 27) und unverzügliche Bekanntgabe der Anzahl der wahlberechtigten Personen, getrennt nach Männer und Frauen, im Wege der Bezirkswahlbehörde an die Landeswahlbehörde |
Fr, 07.09.2012 |
spätestens am 30. Tag vor dem Wahltag, 13.00 Uhr |
Endtermin für die Einbringung eines Ergänzungsvorschlages für die Wahl des Gemeinderates (§37) bzw. eines Ersatzvorschlages für die Wahl des Bürgermeisters (§ 39 Abs. 2) |
Fr, 07.09.2012 |
spätestens am 30. Tag vor dem Wahltag, 13.00 Uhr |
Endtermin für die Behebung von Mängeln (§ 41) |
So, 09.09.2012 |
spätestens am 28. Tag vor dem Wahltag |
Endtermin für die Entscheidung über die Zulässigkeit und Reihung der Wahlvorschläge (§ 42 Abs. 1) Hinweis: Diese Entscheidung kann in Hinblick auf die lfd. Nr. 30 Frühestens ab Freitag, den 07.09.2012, nach 13.00 Uhr getroffen werden. |
So, 09.09.2012 |
unverzüglich nach der Sitzung über die Zulassung |
Kundmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates (§ 44 Abs. 1) und für die Wahl des Bürgermeisters (§ 44 Abs. 5) |
So, 09.09.2012 |
spätestens am 28. Tag vor dem Wahltag |
Endtermin für die Festsetzung der Wahllokale, der Verbotszonen und der Wahlzeit (§ 45 Abs. 1)
(bei mehr als zwei Wahlwerbern für die Bürgermeisterwahl zweckmäßigerweise gleichzeitig auch die Festsetzung der Wahllokale, der Verbotszonen und der Wahlzeit für den Wahltag der allfälligen engeren Wahl) |
So, 09.09.2012 |
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Zweckmäßigerweise gleichzeitig auch die Bestimmung der Wahlbehörde, welche die bei der Sonderwahlbehörde abgegebenen Stimmzettel in ihre eigenen Feststellungen gemäß § 66 Abs. 4 einzubeziehen hat (§ 45 Abs. 2) |
So, 09.09.2012 |
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Zweckmäßigerweise Beschluss der Gemeindewahlbehörde, dass die Ermittlung der Wahlpunkte ausschließlich durch die Gemeindewahlbehörde erfolgen soll (§ 66 Abs. 5) |
So, 09.09.2012 |
spätestens am 28. Tag vor dem Wahltag |
Endtermin für die Bestimmung jener Wahlbehörde, die die Stimmzettel der Sprengelwahlbehörde mit weniger als 50 Wahl-berechtigten in ihre eigenen Feststellungen einzubeziehen hat, wenn sich bei dieser weniger als 30 Wahlberechtigte an der Wahl beteiligt haben (§ 45 Abs. 3) |
Mo, 10.09.2012 |
unverzüglich nach der Kundmachung der Wahlvorschläge |
Vorlage der Kundmachung der Wahlvorschläge an die Bezirkswahlbehörde (§ 44 Abs. 8) |
Mo, 10.09.2012 |
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unverzügliche Mitteilung der Wahlzeiten an die Landeswahlbehörde im Wege der Bezirkswahlbehörde (§ 45 Abs. 5) |
Do, 27.09.2012 |
spätestens am 10. Tag vor dem Wahltag |
Endtermin für die Namhaftmachung der Wahlzeugen (§ 50 Abs. 2) |
Di, 02.10.2012 |
spätestens am 5. Tag vor dem Wahltag |
Endtermin für die ortsübliche Kundmachung der Verfügungen der Gemeindewahlbehörde (§ 45 Abs. 4) und unverzügliche Mitteilung derselben an die Landeswahlbehörde im Wege der Bezirkswahlbehörde (§ 45 Abs. 5) |
Mi, 03.10.2012 |
spätestens am 4. Tag vor dem Wahltag |
Endtermin für die Zustellung der Musterstimmzettel (§ 58 Abs. 1) |
Mi, 03.10.2012 |
spätestens am 4. Tag vor dem Wahltag |
Endtermin für die Einbringung von schriftlichen Anträgen auf Ausstellung einer Wahlkarte und auf Erteilung einer Bewilligung zur Ausübung des Wahlrechtes vor einer Sonderwahlbehörde (§§ 30a Abs. 2 und 30b Abs. 1)
Hinweis: Gleichzeitig können auch schriftlich entsprechende Anträge für eine allfällige engere Wahl des Bürgermeisters eingebracht werden. Es ist jedoch jedenfalls ein gesonderter Antrag erforderlich! |
Fr, 05.10.2012 |
spätestens am zweiten Tag vor dem Wahltag, 12.00 Uhr |
Endtermin für die Einbringung von mündlichen Anträgen auf Ausstellung einer Wahlkarte und auf Erteilung einer Bewilligung zur Ausübung des Wahlrechtes vor einer Sonderwahlbehörde; bis zu diesem Zeitpunkt können auch noch schriftliche Anträge eingebracht werden, wenn eine persönliche Übergabe an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist. (§§ 30a Abs. 2 und 30b Abs. 1)
Hinweis: Gleichzeitig können auch entsprechende Anträge für eine allfällige engere Wahl des Bürgermeisters eingebracht werden. Es ist jedoch jedenfalls ein gesonderter Antrag erforderlich! |
Fr, 05.10.2012 |
spätestens zwei Tage vor dem Wahltag |
Endtermin für die Eintragung der gemäß § 30a Abs. 2 erteilten Bewilligungen in ein besonderes Verzeichnis und Übermittlung des besonderen Verzeichnisses an die Sonderwahlbehörde (§ 30a Abs. 4)
Hinweis: In Hinblick auf die lfd. Nr. 43 kann dieses Verzeichnis Frühestens ab 12.00 Uhr fertig gestellt werden |
Fr, 05.10.2012 |
spätestens am zweiten Tag vor dem Wahltag, 14.00 Uhr |
Endtermin für das Einlangen der Wahlkarten bei der Gemeinde durch Übersendung oder persönliche Abgabe (§ 55a Abs. 2) |
So, 07.10.2012 |
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WAHLTAG |
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unverzüglich nach Feststellung des Wahlergebnisses |
Bekanntgabe des Wahlergebnisses an die Landeswahlbehörde im Wege der Bezirkswahlbehörde (§ 74 Abs. 7) und Kundmachung des Wahlergebnisses an der Amtstafel (§ 75) |
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innerhalb von 8 Tagen nach Kundmachung des Wahlergebnisses (wenn keine enge Wahl Stattfindet) |
Möglichkeit der Anfechtung der Wahl bei der Landeswahl-behörde im Wege der Gemeindewahlbehörde gemäß § 76 (bei Feststellung, dass eine engere Wahl stattfindet, erst nach der engeren Wahl oder nach Abberaumung der engeren Wahl) |
So, 07.10.2012 |
spätestens am 28. Tag vor dem Tag der engeren Wahl |
Endtermin für die Festsetzung der Wahllokale, der Verbotszonen und der Wahlzeit für die engere Wahl (§ 45 Abs. 1), sofern dies nicht bereits gemäß lfd. Nr. 33 geschehen ist |
Fr, 19.10.2012 |
spätestens am 16. Tag vor dem Tag der engeren Wahl, 13.00 Uhr |
Endtermin für die Einbringung eines Ersatzvorschlages bei Tod eines Wahlwerbers vor dem 16. Tag vor dem Tag der engeren Wahl (§ 73 Abs. 6 i.V. mit § 39 Abs. 2) |
Sa, 20.10.2012 |
mindestens zwei Wochen vor dem Tag der engeren Wahl |
Endtermin für die Kundmachung der engeren Wahl (§ 73 Abs. 1) |
Mo, 29.10.2012 |
spätestens am 9. Tag vor dem Tag der engeren Wahl, 13.00 Uhr |
Endtermin für die Erklärung eines oder beider Wahlwerber, auf die engere Wahl zu verzichten (§ 73 Abs. 5 i.V. mit § 106 Abs. 1) |
Mi, 31.10.2012 |
spätestens am 4. Tag vor dem Wahltag |
Endtermin für die Einbringung von schriftlichen Anträgen auf Ausstellung einer Wahlkarte und auf Erteilung einer Bewilligung zur Ausübung des Wahlrechtes vor einer Sonderwahlbehörde (§§ 30a Abs. 2 und 30b Abs. 1), sofern nicht im Zuge des Wahlverfahrens bereits ein derartiger Antrag auch für die engere Wahl gestellt wurde (siehe lfd. Nr. 39) |
Fr, 02.11.2012 |
spätestens am zweiten Tag vor dem Wahltag, 12.00 Uhr |
Endtermin für die Einbringung von mündlichen Anträgen auf Ausstellung einer Wahlkarte und auf Erteilung einer Bewilligung zur Ausübung des Wahlrechtes vor einer Sonderwahlbehörde; bis zu diesem Zeitpunkt können auch noch schriftliche Anträge eingebracht werden, wenn eine persönliche Übergabe an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist (§§ 30a Abs. 2 und 30b Abs. 1), sofern nicht im Zuge des Wahlverfahrens bereits ein derartiger Antrag auch für die engere Wahl gestellt wurde (siehe lfd. Nr. 40) |
Fr, 02.11.2012 |
spätestens zwei Tage vor dem Wahltag |
Endtermin für die Eintragung der gemäß § 30a Abs. 2 erteilten Bewilligungen in ein besonderes Verzeichnis und Übermittlung des besonderen Verzeichnisses an die Sonderwahlbehörde (§ 30a Abs. 4)
Hinweis: In Hinblick auf die lfd. Nr. 54 kann dieses Verzeichnis Frühestens ab 12.00 Uhr fertig gestellt werden |
Fr, 02.11.2012 |
spätestens am zweiten Tag vor dem Wahltag, 14.00 Uhr |
Endtermin für das Einlangen der Wahlkarten für die engere Wahl des Bürgermeisters bei der Gemeinde durch Übersendung oder persönliche Abgabe (§ 55a Abs. 2) |
So, 04.11.2012 |
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TAG DER ENGEREN WAHL DES BÜRGERMEISTERS UND DER BÜRGERMEISTERIN |
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unverzüglich nach Feststellung des Wahlergebnisses der engeren Wahl |
Bekanntgabe des Wahlergebnisses an die Landeswahlbehörde im Wege der Bezirkswahlbehörde (§ 74 Abs. 7) und Kundmachung des Wahlergebnisses an der Amtstafel (§ 75) |
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Innerhalb von 8 Tagen nach Kundmachung des Wahlergebnisses |
Möglichkeit der Anfechtung der Wahl bei der Landeswahlbehörde im Wege der Gemeindewahlbehörde gemäß § 76 |